Aufgabenbereiche staatlicher Schulämter

Die zentrale Aufgabe der Schulämter ist die Sicherung und Steigerung der Qualität der einzelnen Schulen und die Sicherstellung des Bildungsanspruchs aller Schüler. Dies geschieht im Wesentlichen durch:

   
  • 1. Organisation des Unterrichts und der Schulen: Die Staatlichen Schulämter schaffen die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen (u.a. Personalversorgung/Personalakquise/Personalentwicklung/Nachwuchsförderung), innerhalb derer die Schulen in Eigenverantwortung einen geordneten und pädagogisch wirksamen Unterricht sicherstellen. Sie gewährleisten auch eine Einzelberatung in allen Erziehungs- und Unterrichtsfragen.
  • 2. Personalmanagement und Personalförderung: Nachhaltige Professionalisierung und berufliche Weiterbildung (u.a. Aus- und Fortbildung) der Lehrkräfte (gemeinsame Aufgaben von Schulamt und Schulleitung).
  • 3. Sicherung der Qualität von Unterricht und Erziehung, qualitätvoller Unterricht, vergleichbare Standards an den Schulen, effiziente Verwendung der Lehrerstunden, stetige und intensive Erziehungsarbeit sowie Konfliktmanagement.
  • 4. Systematische Beratung, Kooperation und Vernetzung: Unterstützung der Schulen in allen Bereichen (Unterricht, Erziehung, Verwaltung, außerschulische Einrichtungen), Stärkung der “positiven Selbstwirksamkeit” der Schulen. Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern sowie nationalen und internationalen Partnern.
  • 5. Dienstrechtliche Aufgaben: Fachgerechte Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben als Dienstvorgesetzter (Dienstaufsicht) der Lehrkräfte und Schulleiter, Realisierung schulpolitischer Entscheidungen, Evaluation.
  • 6. Öffentlichkeitsarbeit: Dokumentation der Leistungsfähigkeit unserer Schulen. Transparenz der schulischen Arbeit in der Öffentlichkeit.
  • 7. Verwaltungsmanagement: Effiziente und ökonomische Organisation der Verwaltung und der Kommunikation mit den Schulen.