Die zentrale Aufgabe der Schulämter ist die Sicherung und Steigerung der Qualität der einzelnen Schulen und die Sicherstellung des Bildungsanspruchs aller Schüler. Dies geschieht im Wesentlichen
durch:
1.Organisation des Unterrichts und der
Schulen: Die Staatlichen Schulämter schaffen die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen (u.a.
Personalversorgung/Personalakquise/Personalentwicklung/Nachwuchsförderung), innerhalb derer die Schulen in Eigenverantwortung einen geordneten und pädagogisch wirksamen Unterricht
sicherstellen. Sie gewährleisten auch eine Einzelberatung in allen Erziehungs- und Unterrichtsfragen.
2. Personalmanagement und Personalförderung: Nachhaltige Professionalisierung und berufliche Weiterbildung (u.a. Aus- und
Fortbildung) der Lehrkräfte (gemeinsame Aufgaben von Schulamt und Schulleitung).
3. Sicherung der Qualität von Unterricht und Erziehung, qualitätvoller Unterricht, vergleichbare Standards an den Schulen,
effiziente Verwendung der Lehrerstunden, stetige und intensive Erziehungsarbeit sowie Konfliktmanagement.
4. Systematische Beratung, Kooperation und Vernetzung: Unterstützung der Schulen in allen Bereichen (Unterricht, Erziehung,
Verwaltung, außerschulische Einrichtungen), Stärkung der “positiven Selbstwirksamkeit” der Schulen. Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern sowie nationalen und
internationalen Partnern.
5. Dienstrechtliche Aufgaben: Fachgerechte Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben als Dienstvorgesetzter (Dienstaufsicht) der
Lehrkräfte und Schulleiter, Realisierung schulpolitischer Entscheidungen, Evaluation.
6. Öffentlichkeitsarbeit: Dokumentation der Leistungsfähigkeit unserer Schulen. Transparenz der schulischen Arbeit in der
Öffentlichkeit.
7. Verwaltungsmanagement: Effiziente und ökonomische Organisation der Verwaltung und der Kommunikation mit den Schulen.