Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten

   

Allgemeine Rechte (Artikel 67 – 69)

  • Gestaltung des Dienstbetriebes.
  • Behandlung aller nach Recht und Billigkeit.
  • Wahrung der Vereinigungsfreiheit.
  • Beantragen von Maßnahmen, die Dienststelle und Angehörigen dienen.
  • Durchführen von Gesetzen und Verordnungen, die zugunsten der Beschäftigten gelten.
  • Anregungen / Beschwerden entgegennehmen und auf ihre Erledigung hinwirken:
  • Eingliederung / Förderung der Belange Schutzbedürftiger (Schwerbehinderte, Jugendliche)
  • Gleichbehandlung von Frauen

 

Förmliche Beteiligungsrechte (Artikel 70 ff)

 

Verfahren mit mehrstufigem Instanzenzug, z.B. Beteiligung bei Ernennungen, Entlassungen, Beförderungen, Besetzung von Funktionsstellen. Der Personalrat wird in Personalratswahlen für 5 Jahre gewählt. Im Landkreis Main-Spessart bilden 9 Damen und Herren den Personalrat. Die Anzahl ist von der Zahl der Beschäftigten abhängig.

 

Welche Gruppen sind im Personalrat vertreten?
Beamte und Angestellte: Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten, welche die jeweilige Gruppe betreffen.

   

Organe des Personalrates

  • Vorstand: Jede Gruppe (Beamte, Angestellte) wählt sich einen Gruppensprecher, der damit Vorstandsmitglied ist.
  • Erweiterter Vorstand: Ab 11 Personalratsmitgliedern werden zwei weitere Mitglieder in den Vorstand gewählt.
  • Der Vorsitzende wird in einer Wahl aus den Mitgliedern des Vorstandes durch den Personalrat gewählt. Seine Aufgaben sind: Vorbereitung von Beratungen und Beschlüssen, Führung der laufenden Geschäfte, Vertretung des Personalrates im Rahmen der Beschlüsse.
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten wird von den Schwerbehinderten des Schulamtsbezirkes Main-Spessart gewählt. Sie vertritt deren Belange und hat dabei Stimmrecht; sonst beratende Teilnahme an Personalratssitzungen.
  • JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) wird von allen Beschäftigten unter 27 Jahren gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber dem Personalrat.